Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken von www.xxx-heute.com der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR
Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken von www.xxx-heute.com der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR
Immer wieder beschweren sich dieser Tage Verbraucher über Rechnungen
der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR
für angebliche Abos.
Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z.B.
www.songtexte-heute.com,
www.suchen-heute.com,
www.basteln-heute.com,
www.fabrikverkauf-heute.com oder
www.hausaufgaben-heute.com), bei denen sich oft durch
Gratis-Angebote gelockte User anmelden. "Die zum Teil klein gedruckten
Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren
„Geschäftsbedingungen" werden dann leicht übersehen und nicht
durchgelesen", so Verbraucherschützer Joachim Geburtig.
Nach Ablauf von 14 Tagen verschicke die Firma dann Rechnungen
Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale über einen
Vertragsabschluß seien Ihnen nichts bekannt.
All diesen Angeboten ist eines gemeinsam: Durch die verlockende
„Verpackung" in der Regel als Gratisangebot, werden Verbraucher zur
Nutzung der Seiten animiert, um ihnen dann einen Abovertrag
„unterzujubeln". Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der
Seiten nach einem scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden
interessanten Hinweis:
„Ihre Gratis Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab
24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer
monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen
Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird."
Auch das setzen eines Harken vor „Ich akzeptiere die
Teilnahmebedingungen." hält Verbraucherschützer Joachim Geburtig für
eine nicht ausreichende Information, da diese oft als
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als
Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.
Die Widerrufsbelehrung findet man auf den o.g Seiten des Unternehmens
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst als Punkt 5 der
„Teilnahmebedingungen" versteckt.
Erneut zeigt dieses Vorgehen, dass Gratisangebote vor Inanspruchnahme
besonders gründlich geprüft werden sollten. Denn in den geschilderten
Fällen ist erst bei ganz genauem Hinsehen zu erkennen, dass mit der
Anmeldung ein Abo-Jahresvertrag verbunden ist. Und wer liest schon das
Kleingedruckte, wenn er ein angebliches Gratisangebot annimmt?
Offenbar tun dies nicht viele Verbraucher, und genau deshalb zahlen sie
dann auch keine Abo-Rechnung.
Neuerdings schüchtern die „pfiffigen" Unternehmer schon mal vorsorglich
mit einer „Erklärung zur Rechnung" ein, in der sie bei Nichtzahlung mit
dem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden drohen.
Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer
um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung
zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten der Rechnung
widersprechen, weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung
des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus „automatisch"
ein Abovertrag geschlossen werden sollte.
Persönlichen Rat erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des
Landes.